Zur Person
Prof. Dr. Christine Langenfeld wurde vor 60 Jahren in Luxemburg geboren und lebt in Leipzig. Sie ist seit 2016 Richterin des Bundesverfassungsgerichts und hat einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen inne. Ein Blick auf ein paar ihrer weiteren Ämter und Tätigkeiten macht ihr breit gefächertes Engagement deutlich: sie ist Vorsitzende der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission, einer Nichtregierungsorganisation, die sich für Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzt. Außerdem ist sie Mitglied im Rat für Migration, Mitherausgeberin der Zeitschrift „Recht der Jugend und des Bildungswesens“ und Mitglied der Staatsrechtslehrervereinigung und der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht. Seit dem Sommer 2022 ist sie auch Schirmherrin für das Tageshospiz in Leipzig.
Diana Smikalla hat mit Prof. Langenfeld über ihre Beweggründe für ihr Engagement gesprochen.
Sie sind nun wirklich eine vielbeschäftigte und auf Bundesebene geforderte Juristin. Warum nun auch noch Hospizarbeit?
Dieses Engagement ist mir besonders wichtig. Ich bin davon überzeugt, dass das Tageshospiz eine Lücke füllt im Bereich der Pflege und Betreuung von Menschen, die dem Tode nahe sind und eine professionelle und liebevolle Zuwendung nötig haben. Gleichzeitig bedenkt das Konzept des Tageshospizes auch die Angehörigen, die häufig stark psychisch und physisch unter der Pflege belastet sind. Sie werden zumindest tageweise von dieser schweren Bürde entlastet. Das Tageshospiz in Leipzig wird diese beiden wichtigen Anliegen verbinden. Ich möchte das Projekt als Schirmherrin in die Öffentlichkeit begleiten und Menschen dafür sensibilisieren.
Haben Sie selbst Erfahrungen in diesem Bereich?
Mein Vater ist vor knapp elf Jahren nach langer Krankheits- und Pflegephase in einem Hospiz gestorben. Der Schmerz über den Tod war sehr groß. Die Situation gegen Ende seines Lebens war so, dass wir froh waren, ihn dort zu wissen. Es war der Ort, von dem wir überzeugt waren, dass er ihn am besten in den Tod begleiten würde.
Welches Bedürfnis war damals am größten, das dort erfüllt werden konnte?
Meine Mutter konnte die ganze Nacht nach seinem Tod bei ihm bleiben, was für sie sehr wichtig war. Von ihm Abschied nehmen zu können, sie ebenso wie die anderen Familienmitglieder. Ich weiß, dass Krankenhäuser das zum Teil auch ermöglichen, im Hospiz war das jedoch klar und war ohne Einschränkungen möglich.
Dann haben Sie Beistehen in Gemeinschaft erlebt.
Das Sterben, aber insbesondere der Weg dorthin gehören meiner Meinung nach in die Gemeinschaft. Der oder die Sterbende möchte vielleicht ganz am Ende alleine sein, das ist eine sehr individuelle Situation. Aber auf dem Weg dorthin, das kann ich mir nicht anders vorstellen, sucht ein Mensch die Liebe, Empathie und Fürsorge von anderen, ihm Nahestehenden. Auch wenn er oder sie vielleicht nicht mehr ansprechbar ist, so spüren sie doch, dass sie liebevoll umsorgt sind. Es ist ebenso für die Angehörigen wichtig, alles getan und beigestanden zu haben, bis zum Schluss bei dem geliebten Menschen gewesen zu sein. Vielleicht lassen sich bis kurz vor dem Ende auch noch letzte Gespräche führen, ein Konflikt lösen. Das alles kann man nur in einer geschützten Atmosphäre tun und in einem einigermaßen schmerzfreien Zustand.
Was haben Sie für sich als Angehörige als unterstützend erlebt?
Für mich war ein wichtiger Aspekt, sich auf die Gefühle, das Abschied nehmen konzentrieren zu können und das Pflegerische in anderen, professionellen Händen zu wissen. Die Hospizarbeit ist geprägt vom Fürsorgeaspekt für die Sterbenden ebenso wie für die Angehörigen. Ich finde, der Gedanke muss in der Öffentlichkeit viel mehr gewürdigt werden. Wir haben eine demographische Entwicklung, die unweigerlich dazu führen wird, dass wir sehr viel mehr ältere Menschen im Verhältnis zu jüngeren haben. Und es gibt immer mehr Alleinstehende. Diese brauchen Institutionen, die sie auf dem letzten Weg begleiten. Damit muss sich eine Gesellschaft auseinandersetzen. Ich denke, dass die ganze Hospizbewegung bis hin zu so innovativen Projekten wie das Tageshospiz die Diskussion und den Blick einer Gesellschaft auf den Tod und die Zeit davor lenken können. Hier wird deutlich, dass am Ende des Lebens Würde bewahrt werden kann, in einem Zustand, der nicht nur für Schmerz und Leiden steht.
Sie sind auch beruflich als Richterin mit ethischen Fragen beschäftigt. Was bewegt Sie?
Ich bin ein durchaus religiöser Mensch. Fragen von Leben und Tod sind mir ganz wichtig. Es ist die ethische Pflicht einer humanen Gesellschaft, Menschen, die auf dem letzten Weg sind, und ihre Angehörigen zu begleiten. Außerdem Menschen zu versichern, dass sie am Ende nicht allein gelassen werden, dass sie keine Last sind, sondern es vielfältige Hilfe gibt von Institutionen wie Palliativstationen, Hospizen und Pflegeheimen. Und das für alle möglichst gleich in Solidarität. Wenn sie in dieser Gewissheit auch von Todeswünschen, die sie angesichts ihrer schweren Krankheit und ihres Leides hegen mögen, Abstand nehmen, weil sie doch noch ein Stück Lebensqualität am Ende ihres Lebens empfinden, das wäre meine Hoffnung. Das würdevolle Sterben ist nicht nur ein Anliegen der Betroffenen, sondern auch eine Frage der ethischen Substanz einer Gesellschaft, die an Menschenrechten und individueller Selbstbestimmung orientiert ist.
Ein erhabenes Ziel. Was kann denn der einzelne dazu beitragen?
Jeder und jede nach seinen Möglichkeiten, sei es beispielsweise aktiv im Ehrenamt oder durch eine Spende. Weil mir das Projekt Tageshospiz so am Herzen liegt, habe ich anlässlich meines Geburtstages statt Geschenken um Spenden gebeten. Meiner Familie, meinen Verwandten und Freunden bin ich sehr dankbar, dass sie dieser Bitte großzügig nachgekommen sind. Ich bin sicher, dass dieses Geld mehr als gut verwendet wird. Es erfüllt mich mit Freude, auf eine ganz private Weise im Rahmen eines privaten Anlasses dazu beigetragen zu haben. Das können andere auch.
Vielen Dank für das Gespräch!




