Aufnahme in die SAPV
Voraussetzungen
Ausschlaggebend für die Verordnung zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ist der besondere Versorgungsbedarf der Erkrankten, wenn die herkömmlichen ambulanten Strukturen (wie z.B. Hausarzt, Facharzt, Pflegedienst, Hospizdienst) nicht ausreichen, um eine sichere Versorgung zu gewährleisten.
Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch sind:
- das Leiden an einer unheilbaren, das Leben begrenzenden, Erkrankung
- das Vorliegen einer palliativen Indikation, wobei eine komplexe Problematik oder eine akute Notsituation vorliegt, die ein multiprofessionelles Handeln erforderlich macht
Kriterien können z.B. sein:
- ausgeprägte Schmerzen
- Atemnot
- Übelkeit / Erbrechen
- Unruhe / Angst
- ausgeprägte ulcerierende / exulcerierende Wunden oder Tumore
Benötigt wird eine ärztliche Verordnung "spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)". Sie wird vom entlassenden Krankenhausarzt oder vom Hausarzt bzw. Facharzt über vorerst vier Wochen ausgestellt. Die Verordnung muss auf dem grünen Formularvordruck "Muster 63 a" erstellt sein.
Bei Unsicherheiten suchen Sie bitte das Gespräch mit uns.
Nach vorheriger Terminvereinbarung findet dann der ärztlich/ pflegerische Ersthausbesuch bei Ihnen zu Hause bzw. in der Pflegeeinrichtung statt.