Seien Sie herzlich willkommen
Aufnahme
Das stationäre Hospiz richtet sich an Menschen, deren ambulante Versorgung aufgrund einer unheilbaren Erkrankung auch mit externer Unterstützung (z.B. Hausarzt, Pflegedienst, SAPV-Team, ambulanter Hospizdienst) nicht mehr gewährleistet werden kann. Es steht allen Menschen unabhängig von Nationalität, Religion oder Vermögenssituation offen.
Voraussetzungen für die Aufnahme im stationären Hospiz ist eine Erkrankung,
- die progredient verläuft und bereits weit fortgeschritten ist,
- bei der eine Heilung ausgeschlossen ist und eine palliativmedizinische/ palliativpflegerische Behandlung notwendig oder vom Betroffenen gewünscht wird,
- die eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenige Monate zur Folge hat,
- bei der eine Krankenhausbehandlung im Sinne von §39a SGB V nicht erforderlich ist.
Bei folgenden Krankheitsbildern kommt eine palliativmedizinische/ palliativpflegerische Behandlung in Betracht:
- Fortgeschrittene Krebserkrankung
- Vollbild der Infektionskrankheit Aids
- Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
- Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung
Es bedarf einer ärztlichen Bescheinigung, die durch den behandelnden Arzt auszufüllen und Teil des Antrages auf vollstationäre Hospizpflege ist. Die Einschätzung der Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung trifft die Krankenkasse auf Antragstellung.
Hier finden Sie das entsprechende Formular zum Herunterladen:
Antrag auf vollstationäre Hospizpflege im Freistaat Sachsen
Für organisatorische und persönliche Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dienstzeiten: Mo.-Fr. 9.00 bis 15.00 Uhr und nach Vereinbarung.